Zulassung einer neuen Wasserversorgungsanlage
Die Herstellung einer Wasserversorgungsanlage des Grundstückseigentümers bedarf der Zustimmung des Zweckverbandes.
Bitte verwenden Sie hierfür den Antrag auf Zulassung der Wasserversorgungsanlage.
Wichtig sind die Angaben über eine etwaige Eigenversorgung oder etwaige Sonderleistungen (zum Beispiel Hydranten).
Die Arbeiten dürfen nur von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, dass in das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.
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Fertigstellungsanzeige und Inbetriebsetzungsantrag
Mitteilung der Fertigstellung oder der Änderung einer Trinkwasserversorgungsanlage mit Inbetriebsetzungsantrag und Bestandsplan
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Zulassung Wasserversorgungsanlage
Antrag auf Zulassung einer neuen Wasserversorgungsanlage oder auf Änderung bzw. Erweiterung einer bestehenden Anlage
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dimmelmeier,
Werner
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(0 94 06) 94 10 - 18 | OG 11 | werner.dimmelmeier@wzv-regensburg.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Zulassung einer neuen Wasserversorgungsanlage
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Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd
Montag - Freitag: 8:00-12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00-15:30 Uhr