Meldung Gartenwasserzählerstand bei Nutzung Funkzähler

15. September 2022: Sie möchten wissen wie Sie bei Wegfall der Ablesekarte aufgrund Nutzung eines Funkzählers künftig Ihre Zählerstände für Gartenwasser und Eigengewinnanlagen melden können?

Meldung Ihrer weiteren Zählerstände z. B. Zähler für Gartenwasser und Eigengewinnanlagen 

Wenn Sie bereits über einen Funkzähler verfügen erhalten Sie aufgrund der Fernauslesung keine Ablesekarte mehr.

Sollten Sie die Berücksichtigung Ihrer Stände der weiteren Zähler bei der Abrechnungsstelle für Abwasser wünschen, müssen Sie diese ab sofort zum jeweiligen Abrechnungsstichtag direkt an den Abwasserzweckverband oder die zuständige Gemeinde melden.

Sie erhalten die Abrechnung Ihres Abwassers von Ihrer Gemeinde?
Bitte melden Sie auch die Zählerstände Ihrer weiteren Zähler zum jeweiligen Abrechnungstag an Ihre Gemeinde.

Sie erhalten die Abrechnung Ihres Abwassers vom Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal?
Bitte melden Sie die Zählerstände Ihrer weiteren Zähler zum 30.09. jeden Jahres an den Abwasserzweckverband.

Die Stände Ihrer weiteren Wasserzähler werden bei der Abrechnung des Trinkwassers nicht berücksichtigt, da diese bereits mit der Abrechnung Ihres Hauptzählers erfasst sind.

Ihr Wasserversorger bedankt sich für Ihr Verständnis!