Verbandsorgane

1. Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und weiteren 30 Verbandsräten. Die Zahl der Vertreter, die ein Verbandsmitglied (insgesamt 16 Mitgliedsgemeinden) in die Verbandsversammlung entsendet, richtet sich nach der Zahl der Stimmen. Jeder Vertreter kann höchstens zwei Stimmen abgeben. Jedes Verbandsmitglied entsendet mindestens einen Verbandsrat.

Die Stimmenzahl eines Verbandsmitgliedes richtet sich nach der in seinem Gebiet abgenommen jährlichen Wassermenge, wobei je 30.000 cbm das Recht für eine weitere Stimmen ergeben.

Die Verbandsversammlung entscheidet insbesondere über

  • die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen
  • Erlass, Änderung oder Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
  • Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan, Finanzplan und Stellenplan
  • Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns, die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung der Werkleitung
  • allgemeine Versorgungs- und Benutzungsbedingungen, insbesondere den Abschluss und die Änderung von Wasserlieferungsverträgen

Die Verbandsversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

Lfd.Nr.

Verbandsrat

Stellvertreter

Gemeinde

Stimmen

1 1. BM Harald Herrmann 2. BM Johann Obermeier Altenthann 2
2 Reinhard Brandl Andreas Seidl Altenthann 1
3 1. BM Toni Schmid 2. BM Raimund Froschhammer Aufhausen 2
4 Ludwig Lichtinger Josef Aumeier Aufhausen 1
5 Otto Maier 1. BM Thomas Schmalzl Bach 2
6 1. BM Johann Thiel 3. BM Johannes Heitzer Barbing 2
7 2. BM Dominik Schindlbeck Stefan Sulzer Barbing 2
8 1. BM Florian Obermeier 3. BM Markus Auburger Bernhardswald 2
9 Albert Schiegl Christian Lingauer Bernhardswald 2
10 Reinhard Brey Dr. Otto Pfranger Bernhardswald 1
11 1. BM Jürgen Sommer 2. BM Wolfgang Weigert Donaustauf 1
12 1. BM Thomas Scheuerer 2. BMin Theresa Flotzinger Hagelstadt 2
13 Josef Meier Peter Turicik Hagelstadt 1
14 1. BM Armin Dirschl 2. BM Manuel Hagen Köfering 2
15 Christian Buchner Andreas Schönborn Köfering 2
16 1. BMin Angelika Ritt-Frank 2. BM Armin Schneider Mintraching 2
17 Christian Brandl Josef Eder Mintraching 2
18 Johannes Weitzenbeck Bernhard Stierstofer Mintraching 2
19 Matthias Pöschl Klaus-Dieter Lang Mintraching 1
20 1. BM Reinhard Knott 3. BM Wolfgang Hausladen Mötzing 2
21 1. BM Rudolf Graß 2. BM Rainer Sinn Obertraubling 2
22 Franz Aukofer Dieter Seiler Obertraubling 2
23 1. BMin Barbara Wilhelm 2. BM Sebastian Hopfensberger Pentling 2
24 Josef Eder Gerhard Sadler Pentling 2
25 1. BM Christian Gangkofer 2. BM Martin Buhl Pfakofen 2
26 Oliver Senft Peter Haas Pfakofen 1
27 1. BM Johann Biederer 2. BM Christoph Ebner Pfatter 2
28 Alois Bauer Mario Schaffer Pfatter 2
29 Manfred Lichtl 3. BM Manfred Bayer Pfatter 1
30 1. BM Johann Schiller 2. BMin Gabriele Aichner Riekofen 1
31 1. BM Raffael Parzefall 3. BM Hans Biener Thalmassing 2
32 Otto Fuß Franz Wudi Thalmassing 2
33 2. BM Christian Wild Matthias Kiendl Thalmassing 1

Gesamt

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2. Der Werkausschuss

Der Werkausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden sowie weiteren 6 Mitgliedern.

Der Werkausschuss ist insbesondere zuständig für

  • alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte, die mit dem Bau und dem Betrieb der Verbandsanlagen zusammenhängen, insbesondere auch über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 10.000 € übersteigt;
  • Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen;
  • Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Kündigung, Ruhestandsversetzung und Entlassung von Bediensteten, soweit nicht der Verbandsvorsitzende oder die Werkleitung zuständig ist;
  • Erstellung des Entwurfes für den jährlichen Wirtschaftsplan;
  • Stundung sowie zwangsweise Durchsetzung von Beitrags- und Gebührenforderungen, soweit sie den Betrag von 2.500 € übersteigen, ausgenommen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Dem Werkausschuss gehören an:

Vertreter/Verbandsrat

Gemeinde

Stellvertreter

Gemeinde

Barbara Wilhelm, Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin Pentling Angelika Ritt-Frank, stellvertretende Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin Mintraching
Angelika Ritt-Frank, stellvertretende Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin Mintraching Rudolf Graß, 1. Bürgermeister Obertraubling
Johann Biederer, 1. Bürgermeister Pfatter Christian Gangkofer, 1. Bürgermeister Pfakofen
Raffael Parzefall, 1. Bürgermeister Thalmassing Toni Schmid, 1. Bürgermeister Aufhausen
Harald Herrmann, 1. Bürgermeister Altenthann Otto Maier, VR Bach
Johann Thiel, 1. Bürgermeister Barbing Thomas Scheuerer, 1. Bürgermeister Hagelstadt
Reinhard Knott, 1. Bürgermeister Mötzing Johann Schiller, 1. Bürgermeister Riekofen
Florian Obermeier, 1. Bürgermeister Bernhardswald Armin Dirschl, 1. Bürgermeister Köfering

3. Der Verbandsvorsitzende

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt.

Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender des Werkausschusses und Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung und Vorgesetzter der nicht im Beamtenverhältnis stehenden Werkleitung.

Der Verbandsvorsitzende erlässt anstelle der Verbandsversammlung und des Werkausschusses für den Zweckverband dringliche Anordnungen und besorgt für diesen unaufschiebbare Geschäfte.

Verbandsvorsitzende ist seit dem 03. Juni 2020 Frau Barbara Wilhelm, 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Pentling.

4. Die Werkleitung

Die Werkleitung besteht aus einem Mitglied (Werkleiter).

Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes.

Darüber hinaus ist die Werkleitung besonders zuständig für

  • alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte, die mit dem Bau und dem Betrieb der Verbandsanlagen zusammenhängen, insbesondere auch über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 10.000 € nicht übersteigt;
  • Einstellung und Kündigung von geringfügig Beschäftigten;
  • Stundung sowie zwangsweise Durchsetzung von Beitrags- und Gebührenforderungen, soweit sie den Betrag von 2.500 € nicht übersteigen, ausgenommen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Werkleiter ist seit dem 23. Januar 2020 Herr Dipl.Ing. (FH) Peter Obermeier.