Gebühren- und Beitragswesen

Gebührenerhebung

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet.

Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss:

  • bis 4 m³/h € 60,00 netto pro Jahr
  • bis 10 m³/h € 90,00 netto pro Jahr
  • bis 16 m³/h € 120,00 netto pro Jahr
  • bis 25 m³/h € 240,00 netto pro Jahr
  • bis 63 m³/h € 600,00 netto pro Jahr
  • über 63 m³/h € 800,00 netto pro Jahr

Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

Die Verbrauchsgebühr beträgt je 1.000 Liter netto 1,39 €.

Bauwasser, Beweglicher Zähler

Bei Verwendung eines Bauwasserzählers oder eines sonstigen beweglichen Wasserzählers beträgt die Verbrauchsgebühr netto 2,20 €/m³ entnommenen Wassers.

Wird Bauwasser abgegeben, ohne dass ein Bauwasserzähler verwendet wird, so beträgt die Gebühr ebenfalls netto 2,20 €/m³ entnommenen Wassers. Der Verbrauch wird in diesem Falle durch Schätzung ermittelt. Dabei werden 2 m³ pro angefangenen Monat und pro erstellte Wohnung zugrunde gelegt, wobei 75 m² bei gemischter oder rein gewerblicher Nutzung als eine Wohnung gelten.

Bauwasser wird solange geliefert, bis beim Zweckverband die Fertigstellungsanzeige eingeht.

Eine Grundgebühr für Bauwasserzähler oder bewegliche Zähler fällt nicht an.

Beiträge

Herstellungsbeitrag

Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche berechnet. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Wasserversorgung angeschlossen sind (z.B. angeschlossene Garagen).

Beitragssatz

Der Beitrag beträgt

  • pro Quadratmeter Grundstücksfläche netto 1,33 €, und
  • pro Quadratmeter Geschossfläche netto 12,67 €.

Grundstücksanschluss, Kostenerstattung

Grundsätzlich werden die Grundstücksanschlüsse mit Ausnahme des Wasserzählers, soweit sie nicht im öffentlichen Straßengrund liegen, von den Grundstückseigentümern hergestellt, angeschafft, verbessert, erneuert, verändert, beseitigt und unterhalten.

Wird bei der Erschließung von Baugebieten ausnahmsweise ein Teil des Hausanschlusses auch auf Privatgrund verlegt, so ist dieser Aufwand für die Herstellung des teilweisen Grundstücksanschlusses dem Zweckverband wie folgt pauschal zu erstatten:

  • pro vollen Meter Rohrgraben netto 150,00 €.

Mehrwertsteuer

Zu den Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.

Der zu verwendende Steuersatz beträgt zurzeit 7 %.

Ansprechpartner

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Fehlner, Melanie
(0 94 06) 94 10 - 22 UG
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Lavrinovich, Natalya
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