Wasserbezug für vorübergehende Zwecke
Stellen Sie einen Antrag auf Wasserbezug für vorübergehende Zwecke wenn Sie Wasser für einen befristeten Zweck beziehen wollen.
Auf Antrag vermietet der Zweckverband auch einen Wasserzähler gegebenenfalls mit Standrohr.
Die Verbrauchsgebühr bei einer Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke beträgt das Doppelte der normalen Verbrauchsgebühr.
Dafür entfällt die Grundgebühr.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dimmelmeier,
Werner
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(0 94 06) 94 10 - 18 | OG 11 | werner.dimmelmeier@wzv-regensburg.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Wasserbezug für vorübergehende Zwecke
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Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00-12:00 Uhr Montag - Donnerstag: 14:00-15:30 Uhr