Gartenwasserzähler/ Poolbefüllung

01. August 2021: Aktuelle Informationen zur Nutzung von Gartenwasserzählern und Poolbefüllungen

Nach dem Zähler des Zweckverbandes dürfen weitere (private) Wasserzähler, z.B. für die Gartenbewässerung, eingebaut werden.

Da es sich hierbei um eine wesentliche Änderung einer Wasserversorgungsanlage des Grundstückseigentümers handelt, ist hierzu die Zustimmung des Zweckverbandes einzu-holen. Bitte verwenden Sie hierfür den Antrag auf Einbau weiterer Wasserzähler.

Der Einbau von weiteren (privaten) Wasserzählern darf ausschließlich von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches in das Installateurverzeichnis des Zweckverbandes oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.

Nach dem Zählereinbau ist die Fertigstellung mit dem Formular Fertigstellungsanzeige über den Einbau weiterer Wasserzähler über das Installations-Unternehmen dem Zweckverband anzuzeigen.

Der Tausch von (privaten) Wasserzählern z. B. aufgrund Ablaufs der Eichfrist oder Frost-schaden ist durch eine Fertigstellungsanzeige beim Zweckverband anzuzeigen.

Standrohre und Zähler zur Poolbefüllung werden nicht mehr ausgegeben,

da dies auch problemlos über Gartenleitungen/-schläuche erledigt werden kann.