Wichtige Verbraucherinformation - aktualisiert

29. September 2021: für die Bürger im Ortsteil Matting, Gemeinde Pentling

VERBRAUCHERINFORMATION 29.09.2021
 

Sehr geehrte Kunden des Zweckverbandes im Ort Matting! 


wie bereits angekündigt wurde am Dienstag, den 28.09.2021 mit den Montagearbeiten der Desinfektionsanlage begonnen. Diese ist nun fertiggestellt, damit kann die bisher gültige Abkochanordnung entfallen.

Das Trinkwasser kann uneingeschränkt für den menschlichen Gebrauch, sowohl als Trinkwasser als auch zur Körperreinigung und -pflege verwendet werden.

Der möglicherweise leicht feststellbare Chlorgeruch ist absolut unbedenklich.

Mit freundlichen Grüßen              
gezeichnet
Dipl.-Ing. (FH) Obermeier
W e r k l e i t e r


VERBRAUCHERINFORMATION 27.09.2021
 

Sehr geehrte Kunden des Zweckverbandes im Ort Matting! 

Der Zweckverband hat eine Verkeimung des Leitungsnetzes im Ortsteil Matting festgestellt. Es wurde eine Belastung mit Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Der Grenzwert für die Belastung liegt bei 0 Keimen.

Das Staatliche Gesundheitsamt hat um Information der betroffenen Haushalte gebeten. Wir kommen hiermit unserer Informationspflicht nach und empfehlen Ihnen folgende Verhaltensweise:

1.  Für Verbraucher die in Folge Krankheit oder erbliche Belastungen an Immunschwäche leiden oder derzeit über offene Wunden verfügen empfehlen wir das Abkochen des Trinkwassers vor Gebrauch. Hierunter fällt auch das Wasser für:
- die Körperpflege und -reinigung,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

2. Die Anordnung weiterer Maßnahmen und Auflagen behalten wir uns in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt vor.

3. Bitte weisen Sie alle Nutzer, die das Trinkwasser aus der o. g. Wasserversorgungsanlage beziehen, auf dieses Schreiben hin.

 Am Dienstag, den 28.09.2021 wird von einer Spezialfirma eine Desinfektionsanlage installiert. Sobald die Anlage in Betrieb ist können Sie das Wasser wie gewohnt sowohl als Trinkwasser, als auch zur Körperpflege verwenden. Es kann lediglich sein, dass ein minimaler Chlorgeruch feststellbar ist, dieser ist allerdings völlig unbedenklich.

Nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme der Anlage werden wir Sie erneut über Handzettel informieren, damit entfällt auch die Abkochanordnung. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Der Zweckverband bittet Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bittet um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen                    
gezeichnet
Dipl.-Ing. (FH) Obermeier
W e r k l e i t e r